Bei Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, oder bei Diebstahl hat der Unterkunftsanbieter das Recht, dem Gast den Schaden sowie die gesonderten Kosten zur Behebung des Schadens in Rechnung zu stellen, einschließlich etwaigen Umsatzeinbußen aus einer infolgedessen nicht möglichen Vermietung der Wohnung.
Es ist nicht erlaubt, ein Haustier mitzubringen. Ausnahmen sind jedoch Blindenhunde, Service-Hunde und andere vergleichbare Diensthunde. Diese können kostenlos und jederzeit gegen Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden.
Die Datenschutzbestimmungen können eingesehen werden unter: https://stay-some.com/privacy-policy
Der Unterkunftsanbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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