Länger bleiben, mehr sparen: Sichere dir 15% Rabatt bei jeder Buchung mit Staysome.

01
GELTUNGSBEREICH
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Apartments für Unterkünfte, die unter der Marke Staysome vermarktet werden und die zwischen der Limehome GmbH, Rosenheimer Straße 13 a-d, 81671 München, Deutschland, einschließlich aller in Abschnitt 1, Absatz 2 aufgeführten verbundenen Unternehmen, und Dritten (Gast) geschlossen werden, sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen (Beherbergungsvertrag).
  2. Verbundene Unternehmen der Limehome GmbH sind die folgenden:
    2.1 Limehome Germany GmbH
    2.2 Peter & Peter Boarding House Mitte GmbH
    2.3 Limehome Portugal Unipessoal L.D.A.
  3. Für die Zwecke dieser AGB werden die Limehome GmbH und ihre in Abschnitt 1 Absatz 2 aufgeführten verbundenen Unternehmen zusammenfassend als „Unterkunftsanbieter“ bezeichnet.
02
Vertragsabschluss
  1. Mit der Reservierung bietet der Gast an, einen Beherbergungsvertrag abzuschließen. Wenn das gebuchte Apartment verfügbar ist, sendet der Unterkunftsanbieter dem Gast eine Reservierungsbestätigung. Durch die Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen dem Unterkunftsanbieter und dem Gast zustande.
  2. Angebote des Unterkunftsanbieters in Bezug auf verfügbare Apartments können sich ändern und sind unverbindlich. Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
  3. Es besteht kein Anspruch darauf, die Übernachtungsleistung in einem bestimmten Apartment in Anspruch zu nehmen. Der Unterkunftsanbieter behält sich das Recht vor, branchenübliche Einschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Termine festzulegen.
03
Stornierung, Nichtinanspruchnahme von Leistungen (No Show)
  1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes eingegangen ist. Eine garantierte Reservierung kann vom Gast gemäß den angegebenen Stornierungsbedingungen unter Angabe der Reservierungsnummer storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und der Unterkunftsanbieter behält sich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung vor. Das Gleiche gilt, wenn der Gast nicht erscheint (No-Show).
  2. Bei garantierten Reservierungen von mehreren Tagen werden bei Nichtanreise alle nachfolgenden Nächte einschließlich der zweiten Nacht storniert, und der Gast hat keinen Anspruch auf die nachfolgenden Nächte.
  3. Der Unterkunftsanbieter behält sich das Recht vor, einfache Reservierungen, d. h. Reservierungen, für die keine Zahlung vom Gast eingegangen ist, jederzeit zu stornieren, wenn der Gast seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachgekommen ist, auch nachdem er vom Unterkunftsanbieter dazu aufgefordert wurde. Gleiches gilt für Buchungen, die kostenlos storniert werden können und deren Stornierungsfrist abgelaufen ist, sofern zu diesem Zeitpunkt keine Zahlung durch den Gast erfolgt ist. In diesem Fall ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, das reservierte Apartment an eine andere Partei zu vermieten. Andernfalls ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, dem Gast den Buchungspreis in Rechnung zu stellen.
  4. Bei Reservierungen, die am Anreisetag nach 13:00 Uhr eingehen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gemäß Abschnitt 5 zu leisten.
  5. Für Buchungen, die nicht direkt über die Website des Unterkunftanbieters getätigt werden, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Alle Änderungen und Stornierungen von Buchungen müssen über die ursprüngliche Buchungsseite vorgenommen werden.
04
Übernachtungspreise UND sonstige PREISE
  1. Es gelten die vom Unterkunftsanbieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten und gesondert berechnet sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen örtlichen Recht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe.
  2. Im Falle von Änderungen der Steuer-, Gebühren- und Abgabensätze sowie der effektiven Erhebung neuer Steuern, Gebühren und Abgaben, die den Parteien unbekannt sind, behält sich der Unterkunftsanbieter das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
05
Zahlungsbedingung und Rechnung
  1. Der Preis der gesamten gebuchten Unterkunftsleistung muss vom Gast immer im Voraus bezahlt werden.
  2. Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
  3. Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, American Express, GiroPay und Banküberweisung in Echtzeit — Barzahlungen sind ausgeschlossen.
  4. Für Gebühren, die später aufgrund von in Anspruch genommenen Zusatzleistungen oder Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anfallen, behält sich der Beherberger das Recht vor, das hinterlegte Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.
  5. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast die Rechnung per Post erhalten wollen, kann sich die Lieferzeit aufgrund von Homeoffice-Bestimmungen und organisatorischen Gründen verlängern. Der Unterkunftsanbieter behält sich außerdem das Recht vor, der Bitte um einen Firmenstempel oder eine Unterschrift des Unternehmens auf der Rechnung aus den oben genannten Gründen nachzukommen.
06
Nutzungsmöglichkeiten von reservierten Apartments
  1. Ein reserviertes Apartment steht den Gästen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, müssen die zur Verfügung gestellten Schlüssel und gegebenenfalls Codekarten am vereinbarten Abreisetag an den Unterkunftsanbieter oder einen vom Anbieter benannten Dritten übergeben oder, falls vereinbart, im Apartment hinterlassen werden. Wenn ein ausgehändigter Schlüssel oder eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren geht oder bei Abreise nicht abgegeben wird, wird eine Gebühr von EUR 40,00 berechnet. Der Unterkunftsanbieter bleibt berechtigt, vom Gast Ersatz für alle Schäden zu verlangen, die ihm dadurch entstehen, soweit diese den Betrag von EUR 40,00 EUR übersteigen. Dies beinhaltet die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage, sofern dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
  3. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (spätes Auschecken) im Voraus mit dem Unterkunftsanbieter vereinbart werden. Wenn der Unterkunftsanbieter einem späten Check-out zustimmt, ist der Anbieter berechtigt, EUR 10,00 pro Stunde oder einem Teil davon für die zusätzliche Nutzung des Apartments zu berechnen. Bei einer Abreise nach 14:00 Uhr wird der volle Tagespreis des Apartments in Rechnung gestellt. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf einen späten Check-out.
  4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit dem Unterkunftsanbieter im Voraus vereinbart werden. Wenn der Unterkunftsanbieter einem frühen Check-in zustimmt, ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, EUR 10,00 pro Stunde oder einem Teil davon für die zusätzliche Nutzung des Apartments zu berechnen. Es besteht kein vertraglicher Anspruch auf Early Check-In.
07
Weiterverkauf
  1. Der Weiterverkauf/die Vermietung und/oder die Weitervermittlung gebuchter Apartments ist untersagt. Insbesondere ist es nicht gestattet, Wohnungen und/oder Wohnungskontingente zu höheren Preisen als den tatsächlichen Wohnungspreisen an Dritte weiterzuvermieten. Die Abtretung oder der Verkauf der Forderung gegen den Unterkunftsanbieter sind ebenfalls nicht zulässig. In diesen Fällen ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast dem Dritten zum Zeitpunkt der Abtretung/des Verkaufs falsche Angaben über die Art der Buchung oder Zahlung gemacht hat.
  2. Jegliche Nutzung des Apartments zu anderen als dem Zweck der Beherbergung, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast wie Prostitution oder andere illegale Dienstleistungen, ist ausdrücklich untersagt.
08
Haftung
  1. Der Unterkunftsanbieter haftet unbeschränkt für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet der Unterkunftsanbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unterkunftsanbieters beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Unterkunftsanbieter nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung des Unterkunftsanbieters steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern in diesen AGB nichts anderes geregelt ist.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergungsbetriebs auftreten, wird sich der Unterkunftsanbieter bemühen, sobald er davon Kenntnis erlangt oder den Gast unverzüglich darüber informiert. Der Gast ist verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zur Behebung der Störung zu leisten und mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet, den Unterkunftsanbieter rechtzeitig über die Möglichkeit eines ungewöhnlich hohen Schadens zu informieren.
  3. Der BUnterkunftsanbieter haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast den Unterkunftsanbieter nicht unverzüglich nach Bekanntwerden des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung der eingebrachten Sache benachrichtigt, es sei denn, diese verspätete Mitteilung hat keine Auswirkungen auf die Klärung des Sachverhalts. Möchte der Gast Geld, Wertpapiere und Wertsachen mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 oder andere Gegenstände mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 in das Apartment mitbringen, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem Beherberger.
  4. Alle Ansprüche gegen den Unterkunftsanbieter verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Unterkunftsanbieters sowie im Fall der Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne von Abschnitt 8 Absatz 1.
  5. Der Unterkunftsanbieter übernimmt keine Haftung für Fundsachen. Davon ausgenommen ist die Haftung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Unterkunftanbieters. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen eine Gebühr und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgegeben. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, die Dokumente für einen Zeitraum von sechs Monaten aufzubewahren.
09
Sicherheitsleistung
  1. Zur Sicherung aller Ansprüche des Unterkunftsanbieters gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag leistet der Gast vor Übergabe der Wohnung folgende Zahlungen
    1. bei einer vereinbarten Überweisungsdauer von weniger als drei Monaten eine Sicherheit in Höhe von 200,00 EUR,
    2. bei einer vereinbarten Übertragungsdauer von drei bis sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe einer Monatsprämie.
  2. Im Falle einer vereinbarten Transferdauer von weniger als drei Monaten kann der Unterkunftsanbeieter eine Vorautorisierung der Zahlungskarte des Gastes vornehmen, um die Kaution auszugleichen. Wird die Sicherheit nicht zum Zeitpunkt der Übergabe des Apartments geleistet, hat der Gast keinen Anspruch auf die Übergabe des Apartments. Hat der Unterkunftsanbieter dem Gast die Wohnung dennoch überlassen, ist er berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn die Anzahlung nicht innerhalb einer vom Unterkunftsanbieter zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
  3. Der Unterkunftsanbieter ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb eines Monats nach Ende des Beherbergungsvertrages zu begleichen.
10
Kundendaten
  1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, benötigt der Unterkunftsanbieter die E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Um die Identität des Gastes zu überprüfen, ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, beim Check-in digital das folgende gültige Ausweisdokument (für inländische Gäste einen Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste den Reisepass) und gültige Kreditkartendaten anzufordern.
  2. Kann die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden, ist der Unterkunftsanbieter berechtigt, die Buchung zu stornieren.
  3. Der Unterkunftsanbieter verwendet Softwarelösungen, um fehlerhafte Buchungen zu vermeiden. Diese Lösungen verwenden die angeforderten Daten (E-Mail-Adresse, Wohnadresse, Telefonnummer, Kreditkarte usw.), um für jeden Gast einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ zu ermitteln und fehlerhafte Buchungen zu erkennen. Wenn die Software eine solche Buchung erkennt, behält sich der Unterkunftsanbieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
11
Beendigung des Beherbergungsvertrages
  1. Der Unterkunftsanbieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere vom Unterkunftsanbieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, (ii) Wohnungen aufgrund irreführender oder falscher Angaben oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen schuldhaft gebucht werden; (iii) der Unterkunftsanbieter Grund zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Unterkunftsanbieters und seiner Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Souverän oder dem Eigentümer zuzurechnen ist. (iv) der Zweck oder der Anlass des Aufenthalts ist rechtswidrig; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/einer Vermietung und/oder einer Weiterleitung (siehe Abschnitt 7).
  2. Der Unterkunftsanbieter muss den Gast unverzüglich über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren.
  3. Im Falle einer berechtigten Kündigung durch den Unterkunftsanbieter hat der Gast keinen Anspruch auf Entschädigung.
12
Rauchverbot im Apartment
  1. Die Apartments des Unerkunftanbieters sind Nichtraucherwohnungen. Es ist daher verboten, in den öffentlichen Bereichen sowie in den Gästeapartments und Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Im Falle eines Verstoßes hat der Unterkunftsanbieter das Recht, vom Gast einen Betrag von EUR 200,00 als Entschädigung für die separat zu zahlenden Reinigungskosten zu verlangen, einschließlich allfälliger Umsatzverluste aus einer infolgedessen nicht möglichen Vermietung des Apartments. Diese Höhe der Entschädigung ist höher anzusetzen, wenn der Unterkunftsanbieter einen höheren Schaden nachweisen kann.
  2. Das Manipulieren oder Blockieren von Feuerausgängen, Feuerlöschern oder des Feuermelders ist verboten. Bei Verstößen wird eine Strafgebühr in Höhe von EUR 150,00 fällig.
13
Keine Partys im Apartment
  1. Partys sind in den Apartments nicht erlaubt.
  2. Im Falle eines Verstoßes hat der Unterkunftsanbieter das Recht, vom Gast einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 als Ersatz für die separat zu zahlenden Reinigungskosten zu verlangen, einschließlich allfälliger Umsatzverluste aus einer infolgedessen nicht möglichen Vermietung des Apartments. Diese Höhe der Entschädigung ist höher anzusetzen, wenn der Unterkunftsanbieter einen höheren Schaden nachweisen kann.
14
Beschädigung oder Diebstahl

Bei Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, oder bei Diebstahl hat der Unterkunftsanbieter das Recht, dem Gast den Schaden sowie die gesonderten Kosten zur Behebung des Schadens in Rechnung zu stellen, einschließlich etwaigen Umsatzeinbußen aus einer infolgedessen nicht möglichen Vermietung der Wohnung.

15
Haustiere

Es ist nicht erlaubt, ein Haustier mitzubringen. Ausnahmen sind jedoch Blindenhunde, Service-Hunde und andere vergleichbare Diensthunde. Diese können kostenlos und jederzeit gegen Vorlage eines Nachweises mitgeführt werden.

16
Instandhaltung
  1. Der Gast verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellte Wohnung, die Einrichtung sowie die zur gemeinsamen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Geräte pfleglich zu behandeln und für eine angemessene Belüftung und Heizung zu sorgen.
  2. Des Weiteren verpflichtet sich der Gast, die Ausstattung bei Bezug der Wohnung auf Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und allfällige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb mitzuteilen.
  3. Der Gast haftet für alle Schäden an der Wohnung, den Einrichtungsgegenständen und den für den gemeinsamen Gebrauch bestimmten Räumen, Einrichtungen und Geräten, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Nutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind. Der Gast hat den Unterkunftsanbieter unverzüglich über allfällige Schäden an der zur Verfügung gestellten Wohnung zu informieren.
  4. Die Wohnung wird regelmäßig vom Anbieter der Unterkunft gereinigt. Der Gast gewährt dem vom Unterkunftsanbieter beauftragten Dienstleister den Zugang zum Apartment.
17
Gruppenbuchungen/Kontingentverträge/eventzeiten
  1. Für Gruppenbuchungen von mehr als fünf Wohnungen und Kontingenzverträgen gelten separate Zahlungs- und Stornobedingungen, die sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
  2. Für Buchungen während Veranstaltungs- und Messezeiten gelten unterschiedliche Stornofristen. Diese werden im Buchungsprozess und auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
18
Internetnutzung
  1. Der Unterkunftsanbieter stellt dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, beispielsweise aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen oder ähnlichem, können nicht ausgeschlossen werden.
  2. Der Gast darf die Internetverbindung nicht missbrauchen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor: Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer-Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 des Strafgesetzbuches (Strafgesetzbuch-StGB)). Der Gast ist verpflichtet, die Urheber-, Patent-, Namens-, Marken- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Der Gast stellt den Unterkunftsanbieter auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadensersatzansprüchen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des bereitgestellten Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit Wissen des Gastes verursacht wurden. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Marken- und Persönlichkeitsrechten sowie Verstößen gegen das Datenschutzrecht.
  3. Der Gast darf die Zugangsdaten für die Internetverbindung nicht an Dritte weitergeben. Im Falle eines Verstoßes haftet der Gast gegenüber dem Unterkunftsanbieter für alle Schäden, die durch die Übertragung der Zugangsdaten entstehen.
  4. Der Unterkunftsanbieter behält sich außerdem das Recht vor, die Internetverbindung des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
19
Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen können eingesehen werden unter: https://stay-some.com/privacy-policy

20
Parkplatz-Buchung
  1. Der Gast kann über den Unterkunftsanbieter gegen Bezahlung einen Parkplatz buchen. Der Unterkunftsanbieter ist nicht verpflichtet, das System zu überwachen.
  2. Für Verlust oder Beschädigung von auf dem Grundstück abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen oder Fahrrädern oder deren Inhalten haftet der Unterkunftsanbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, allfällige Schäden unverzüglich, in jedem Fall vor Verlassen der Parkeinrichtung, zu melden. Der Unterkunftsanbieter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich von anderen Mietern oder anderen Dritten verursacht wurden. Der Unterkunftsanbieter haftet nicht für Schäden, für die allein andere Mieter oder andere Dritte verantwortlich sind.
  3. Durch das Befahren des Parkplatzes versichert der Gast, dass er/sie oder der Fahrer im Besitz des erforderlichen Führerscheins ist und dass das Fahrzeug über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt, bis es den Parkplatz verlässt.
  4. Der Gast hat sich an die allgemeinen Verkehrsbedingungen zu halten. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (Straßenverkehrsordnung - StVO) gelten in der aktuell gültigen Version.
21
Schlußbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung des Beherbergungsvertrages, die Annahme des Antrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Unterkunftsanbieters.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Unterkunftsanbieters. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO (Civil Process Order - ZPO) und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Gerichtsstand ist der Sitz des Unterkunftsanbieters.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
22
Verbraucherstreitbeilegung

Der Unterkunftsanbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Limehome GmbH | Rosenheimerstr. 143 a-d | D-81671 München |